AGB

Haftung, Verantwortlichkeit und Versicherungsschutz

  1. Während der Betreuung bleibt der Hundehalter (im Folgenden „HH“) Eigentümer im Sinne des § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleidet, übernimmt Marios-Gassiservice (im Folgenden „MG“) keine Haftung. Verursacht der Hund Schäden, etwa an Kraftfahrzeugen, haftet hierfür der HH. Für Schäden, die der Hund Dritten gegenüber verursacht, haftet ebenfalls allein der HH.
  2. Der Hund muss haftpflichtversichert sein. Als Nachweis ist der Anmeldung unaufgefordert eine Kopie der Hundehalterhaftpflichtversicherung beizufügen.
  3. MG versichert, die Hunde artgerecht und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen sowie das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten. MG versichert außerdem, mit den Hunden sorgfältig umzugehen und stets bestmöglich auf sie aufzupassen.
  4. Sollte ein Hund wider Erwarten entlaufen, haftet MG nicht für etwaige Schäden am Hund oder gegenüber Dritten. MG verpflichtet sich jedoch, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, insbesondere die Benachrichtigung von Tierheim, Polizei oder sonstigen zuständigen Stellen.
  5. Verursacht der Hund gegenüber Personen von MG oder gegenüber Dritten Schäden, haftet hierfür der Hundehalter bzw. Eigentümer.
  6. Eine zivilrechtliche Schadenshaftung von MG wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Gesundheitszustand des Hundes und tierärztliche Versorgung

  1. Der HH verpflichtet sich, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Über bestehende Krankheiten ist MG wahrheitsgemäß zu informieren. Die Läufigkeit einer Hündin ist MG unverzüglich vor dem Dogwalk mitzuteilen; läufige Hündinnen können nicht am Dogwalk teilnehmen und müssen pausieren. Für die Folgen eines ungewollten Deckaktes sowie daraus entstehende Kosten haftet der HH.
  2. Der Hund muss altersentsprechend geimpft sein. Eine Kopie des Impfpasses mit den relevanten Daten sowie den letzten Impfungen ist der Anmeldung unaufgefordert beizufügen.
  3. Sollte MG während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, willigt der HH bereits jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers und auf dessen Rechnung tierärztlich behandelt wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der HH. Der HH wird nach Möglichkeit vorab informiert. In Notfällen ist MG berechtigt, auch ohne vorherige Rücksprache mit dem HH zu handeln.
    Die Uhrzeiten der Dogwalks können je nach Gruppengröße und Route variieren, damit wir die Gruppen bestmöglich zusammenstellen können. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.

Vergütung, Zahlungsbedingungen und Vertragsbeendigung

  1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von MG. MG behält sich vor, die Preise für zukünftige Leistungen oder Vertragszeiträume anzupassen.
  2. Mit der Anmeldung bietet der Interessent MG den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder über das Online-Formular erfolgen und ist in beiden Fällen verbindlich. Mit dem Absenden des Online-Formulars kommt die Anmeldung zustande; einer bestimmten Form bedarf es im Übrigen nicht.
  3. Sämtliche Leistungen von MG sind im Voraus per Überweisung zu vergüten, spätestens jedoch bei Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung. Monats-Abonnements sind jeweils zu Beginn eines Monats, spätestens bis zum 7. Kalendertag des jeweiligen Monats, zur Zahlung fällig. Der im Rahmen eines Monats-Abonnements gebuchte Platz bleibt auch während urlaubsbedingter Abwesenheiten des Hundes für Ihren Hund fest reserviert; gleichzeitig sind urlaubsbedingte Ausfallzeiten von MG von bis zu acht Ausfallwochen pro Kalenderjahr bereits im Abonnementspreis berücksichtigt. Das Monats-Abonnement ist als Festpreis ausgestaltet und unabhängig von Urlaub, Krankheit, Feiertagen oder sonstigen Ausfallzeiten des Hundes zu entrichten. Der Abonnementspreis ist entsprechend kalkuliert; eine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Betreuungstage erfolgt nicht.
  4. Monats-Abonnements sowie sonstige fortlaufende Vertragsverhältnisse können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
  5. MG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Hund ein unangemessenes Verhalten zeigt, insbesondere aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Hunden.

Informationspflichten des Hundehalters und Kommunikation

  1. Der Hundehalter versichert, alle Fragen zum Hund gegenüber MG korrekt und vollständig beantwortet zu haben. Ein etwaiges Gefahrenpotenzial, bisheriges Fehlverhalten sowie insbesondere bereits entstandene Fremdschäden durch den Hund sind mitzuteilen.
  2. Die Daten des HH werden von MG und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten des HH werden zur Rechnungserstellung sowie zum Abholen und Bringen des Hundes verwendet. Rechnungen werden aus Umweltgründen per E-Mail versendet. Wird eine Papierform gewünscht, genügt eine kurze Mitteilung.
  3. WhatsApp erleichtert die Kommunikation zwischen HH, MG sowie dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Nutzung von WhatsApp ist nicht verpflichtend.
  4. MG fertigt Fotos an und verwendet diese auf Facebook sowie auf der Webseite.

Schlussbestimmungen

  1. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Landshut.